Barrierefreiheitserklärung

Die Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website energienetze-wsf.de.

Rechtsgrundlage
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) in Verbindung mit der jeweils geltenden Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA). Ergänzend werden die einschlägigen Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 zugrunde gelegt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nach dem derzeitigen Stand teilweise mit den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar. Diese Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung vom 30.09.2026.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Einzelne PDF-Dokumente sind nicht vollständig für die Nutzung mit Assistenztechnologien aufbereitet.
  • Bei einzelnen Bildern und Grafiken fehlen aussagekräftige Alternativtexte.
  • Einzelne Videos enthalten noch keine Untertitel oder Audiodeskriptionen.

Die Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH arbeitet daran, die bestehenden Barrieren schrittweise zu beseitigen. Falls Sie einen nicht barrierefreien Inhalt in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten an uns.

Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30. September 2026 erstellt. Die Erklärung wird regelmäßig, mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen der Website, überprüft und aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form?

Dann wenden Sie sich bitte an:

Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH
Südring 120
06667 Weißenfels

Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb eines Monats zu antworten.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und innerhalb eines Monats keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden. Die Ombudsstelle ist über die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt erreichbar. Die aktuellen Kontaktdaten lauten wie folgt: Ansprechpartner Klemens Kruse; Telefonnummer 039 23 751-173; Link: Kontakt Ombudsstelle | Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle/kontakt-ombudsstelle/kontakt-ombudsstelle