Sichere Integration Ihrer Anlage in unser Netz

Strom ins Netz der SWE

Die SWE ist als Netzbetreiber verantwortlich für die sichere Integration von eingespeistem Strom aus Erzeugungsanlagen.

Ob Photovoltaikanlage, Windkraftanlage, Blockheizkraftwerk oder Batteriespeicher – alle Anlagen, die Strom ins Netz der SWE einspeisen, müssen technische und rechtliche Anforderungen erfüllen.

Vergütung der Stromerzeugung

Für die Einspeisung von Strom ins Netz der SWE gelten je nach Anlage und gesetzlicher Grundlage unterschiedliche Vergütungsregelungen:

  • EEG-Einspeisung:
    Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, erhalten eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Die aktuellen Preisblätter stehen im Download-Bereich zur Verfügung.
  • KWK-Einspeisung:
    Für Einspeisungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gelten die jeweils gültigen Preisregelungen der SWE.
  • Einspeisung ohne gesetzlichen Anspruch (ogA):
    Anlagen, die keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch haben, können Strom auf Basis individueller Vereinbarungen einspeisen.
Wohnhaus mit Photovoltaikanlage, die Strom ins Netz einspeist, im Hintergrund WindräderMit KI generiert

Systemsicherheit & Entlastungsmaßnahmen

Um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten, kann die SWE – in Abstimmung mit dem übergeordneten Netzbetreiber MITNETZ STROM – Entlastungsmaßnahmen im Rahmen des Netzsicherheitsmanagements (NSM) anordnen. Dabei wird die Einspeisung von Erzeugungsanlagen vorübergehend reduziert oder unterbrochen.

Hinweis

Prognostizierte und bereits durchgeführte Entlastungsmaßnahmen für das Netzgebiet Weißenfels (Stadt Weißenfels sowie die Ortsteile Tagewerben, Reichardtswerben, Burgwerben und Schkortleben) können Sie über den nachfolgenden Link einsehen:

Redispatch 2.0

Seit Oktober 2021 gilt in Deutschland das erweiterte Redispatch-Verfahren – kurz Redispatch 2.0. Es regelt, wie Netzbetreiber bei Engpässen im Stromnetz eingreifen und die Einspeisung von Erzeugungsanlagen anpassen dürfen. Gleichzeitig legt es fest, welche Pflichten Anlagenbetreiber dabei erfüllen müssen.

Als Anschlussnetzbetreiber in Weißenfels setzt die SWE dieses Verfahren in ihrem Netzgebiet um. Der Data-Provider für die Kommunikation im Rahmen des Redispatch 2.0 ist RAIDA. Die Marktpartner-ID (BDEW-Codenummer) der SWE lautet: 9979425000005

Gewerbegebäude mit Solardach, Windrad und Kraftwerk, verbunden durch eine digitale NetzsteuerungMit KI generiert

FAQ Redispatch 2.0

Fragen & Antworten
Symbol eines Fragezeichens

Unter die Regelungen fallen:

  • Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) ab einer Leistung von 100 kW
  • Konventionelle Erzeugungsanlagen und Speicher ab 100 kW
  • Alle EE- und KWK-Anlagen, die dauerhaft durch einen Netzbetreiber steuerbar sind — unabhängig von ihrer Leistung

Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Einen Einsatzverantwortlichen (EIV) und einen Betreiber der Technischen Ressource (BTR) benennen — das können Sie selbst sein oder ein beauftragter Dritter, z. B. ein Direktvermarktungsunternehmen
  • Stammdaten zu Ihrer Anlage bereitstellen und aktuell halten
  • Bewegungsdaten (Echtzeitdaten, Fahrpläne je nach Bilanzierungsmodell) bereitstellen
  • Eine Abrufart für die Leistungsreduzierung festlegen: Aufforderungsfall oder Duldungsfall
  • Ein Bilanzierungsmodell festlegen: Planwertmodell oder Prognosemodell

Im Redispatch 2.0 sind bestimmte Verantwortlichkeiten klar definierten Marktrollen zugeordnet. Als Anlagenbetreiber können Sie mehrere Rollen gleichzeitig innehaben oder einzelne Rollen an Dritte abgeben.

Anlagenbetreiber Die natürliche oder juristische Person, die eine EEG-, KWK- oder Speicheranlage betreibt. Der Anlagenbetreiber hat vertragliche Rechte und Pflichten gegenüber dem Anschlussnetzbetreiber – etwa für den Netzanschluss oder die Vergütung eingespeisten Stroms.

Betreiber der Technischen Ressource (BTR) Der BTR ist für den technischen Betrieb der Anlage verantwortlich und übermittelt im Redispatchprozess Echtzeitdaten oder meteorologische Daten. Diese Rolle übernimmt der Anlagenbetreiber selbst, sofern er keinen Dritten damit beauftragt. Die SWE kann die Rolle des BTR nicht übernehmen.

Einsatzverantwortlicher (EIV) Der EIV plant den Anlageneinsatz, erstellt Fahrpläne und übermittelt diese an den Netzbetreiber. Er ist außerdem verpflichtet, Aufforderungen zur Anpassung des Anlageneinsatzes umzusetzen. Auch diese Rolle trägt zunächst der Anlagenbetreiber, sofern kein Dritter – typischerweise ein Direktvermarktungsunternehmen – damit beauftragt wird. Die SWE kann die Rolle des EIV nicht übernehmen.

Weiterführende Informationen zu Marktrollen und Marktpartner-ID hat der BDEW zusammengestellt.

Eine Technische Ressource (TR) ist ein technisches Objekt, das Strom erzeugt und/oder verbraucht – zum Beispiel ein Generator oder ein Speicher.

Eine Steuerbare Ressource (SR) fasst mindestens eine TR zusammen, ist steuerbar und wirkt auf mindestens einen Netzanschlusspunkt. Jeder SR ist mindestens eine Marktlokation (MaLo) zugeordnet.

Für TR und SR werden eindeutige Identifikatoren vergeben – 11-stellige alphanumerische ID-Nummern (z. B. C1010123101 für eine SR, D1019123001 für eine TR). Diese werden durch die Codevergabestelle des BDEW an den Netzbetreiber vergeben. Die SWE übermittelt die IDs an den jeweiligen Anlagenbetreiber, der sie an seinen Einsatzverantwortlichen (EIV) weiterleitet.

Stimmt der EIV der TR/SR-Zuordnung nicht zu, klären wir das bilateral.

Wenden Sie sich dazu an:

Bei Engpässen im Stromnetz kann die SWE die Einspeiseleistung Ihrer Anlage anpassen. Im Redispatch 2.0 gibt es dafür zwei Varianten:

Aufforderungsfall: Der Netzbetreiber fordert den EIV auf, die Leistung der Anlage selbst anzupassen. Der EIV muss die Maßnahme eigenständig umsetzen.

Duldungsfall: Der Netzbetreiber regelt die Anlage direkt – der Anlagenbetreiber muss diesen Eingriff dulden. Dieses Verfahren entspricht dem bisherigen Einspeisemanagement (EinsMan).

Die Festlegung der Abrufart übermittelt der EIV über die Austauschplattform Connect+ im Rahmen der initialen Stammdatenmeldung. Liegt dem Netzbetreiber keine Angabe vor, wird die Anlage dem Duldungsfall zugeordnet.

Anders als beim bisherigen Einspeisemanagement wird im Redispatch 2.0 nicht nur die tatsächlich eingespeiste, sondern auch die abgeregelte Energiemenge – die sogenannte Ausfallarbeit – bilanziell ausgeglichen. Für diesen Ausgleich stehen zwei Modelle zur Wahl:

Planwertmodell: Der EIV liefert dem Netzbetreiber täglich Anlagenfahrpläne (Erzeugungsprognosen) für jede Technische Ressource – mindestens am Vortag. Anlagen ab 10 MW Leistung sind zur Teilnahme am Planwertmodell verpflichtet.

Prognosemodell: Der EIV muss keine Fahrpläne bereitstellen. Die Erzeugungsprognose erstellt der Netzbetreiber selbst. Anlagen, die bisher keine Fahrpläne übermitteln, werden initial dem Prognosemodell zugeordnet.

Das Abrechnungsmodell bestimmt, wie die Ausfallarbeit im Fall einer Redispatch-Maßnahme berechnet wird. Die Wahl obliegt dem Anlagenbetreiber.

Pauschalabrechnung: Die Ausfallarbeit wird anhand der letzten vollständig gemessenen Leistungsmittelwerte vor der Maßnahme fortgeschrieben.

Spitzabrechnung: Die Ausfallarbeit wird auf Basis anlagenscharfer Wetterdaten dynamisch je Viertelstunde berechnet.

Vereinfachte Spitzabrechnung (Spitz Light): Steht keine eigene Wettermesstechnik an der Anlage zur Verfügung, können Wetterdaten von Dritten (z. B. Wetterdienstleister oder Netzbetreiber) genutzt werden.

Welches Modell für Ihre Anlage in Frage kommt, hängt vom gewählten Bilanzierungsmodell und der Art der Energieerzeugung ab:

Anlagen mit wetterabhängiger Erzeugung (Wind, Photovoltaik)

Planwertmodell

  • Vereinfachte Spitzabrechnung
  • Spitzabrechnung

Prognosemodell

  • Pauschal
  • Vereinfachte Spitzabrechnung
  • Spitzabrechnung

Anlagen mit wetterunabhängiger Erzeugung (Biomasse, KWK u. Ä.)

Planwertmodell

  • Spitzabrechnung

Prognosemodell

  • Pauschal

Die Marktpartner-ID ist eine eindeutige BDEW-Codenummer, mit der jeder Marktteilnehmer und seine jeweilige Rolle im deutschen Strommarkt identifiziert wird. Im Redispatch 2.0 wird je Marktrolle – BTR und EIV – eine eigene Marktpartner-ID benötigt.

EIV und BTR müssen ihre Marktpartner-ID selbst über die Website der Codevergabestelle des BDEW beschaffen: bdew-codes.de

Die Marktpartner-ID der SWE lautet: 9979425000005