Das Abrechnungsmodell bestimmt, wie die Ausfallarbeit im Fall einer Redispatch-Maßnahme berechnet wird. Die Wahl obliegt dem Anlagenbetreiber.
Pauschalabrechnung: Die Ausfallarbeit wird anhand der letzten vollständig gemessenen Leistungsmittelwerte vor der Maßnahme fortgeschrieben.
Spitzabrechnung: Die Ausfallarbeit wird auf Basis anlagenscharfer Wetterdaten dynamisch je Viertelstunde berechnet.
Vereinfachte Spitzabrechnung (Spitz Light): Steht keine eigene Wettermesstechnik an der Anlage zur Verfügung, können Wetterdaten von Dritten (z. B. Wetterdienstleister oder Netzbetreiber) genutzt werden.
Welches Modell für Ihre Anlage in Frage kommt, hängt vom gewählten Bilanzierungsmodell und der Art der Energieerzeugung ab:
Anlagen mit wetterabhängiger Erzeugung (Wind, Photovoltaik)
Planwertmodell
- Vereinfachte Spitzabrechnung
- Spitzabrechnung
Prognosemodell
- Pauschal
- Vereinfachte Spitzabrechnung
- Spitzabrechnung
Anlagen mit wetterunabhängiger Erzeugung (Biomasse, KWK u. Ä.)
Planwertmodell
Prognosemodell