Wer ist der Grundversorger für Strom in Weißenfels?
Gemäß § 36 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird alle drei Jahre festgestellt, welches Unternehmen die Grundversorgung in einem Netzgebiet übernimmt. Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.
- Grundversorger (aktuell)
Stadtwerke Weißenfels GmbH - Gültigkeitszeitraum
1. Januar 2025 – 31. Dezember 2027 - Feststellungsdatum
1. Juli 2024
Die Feststellung erfolgte gemäß § 36 Absatz 2 EnWG für das von der SWE betriebene Netz der allgemeinen Versorgung für die Stadt Weißenfels sowie für die Ortsteile Tagewerben, Reichardtswerben, Burgwerben, Borau,Schkortleben, Langendorf, Leißling, Markwerben, Storkau und Uichteritz. Für Netze, die ab dem 1. Januar 2022 neu hinzugekommen sind (Ortsteile Langendorf, Leißling, Markwerben, Storkau und Uichteritz), gilt für den laufenden Zeitraum ebenfalls die Stadtwerke Weißenfels GmbH als Grundversorger.