Wie wird abgerechnet, wenn Summenzähler und Unterzähler auf unterschiedlichen Spannungsebenen liegen?
Die Netzentgelte für die Unterzähler richten sich nach der Spannungsebene, auf der die Kundenanlage angeschlossen ist. Ist die Kundenanlage beispielsweise am Mittelspannungsnetz angeschlossen, werden sowohl Summenzähler als auch alle Unterzähler mit den Mittelspannungs-Netzentgelten abgerechnet. In diesem Fall sind alle Unterzähler als registrierende Leistungsmessung (RLM) auszuführen.
Verluste, die zwischen der Anschlussebene und niederspannungsseitig gemessenen Unterzählern entstehen, trägt der Kundenanlagenbetreiber.