Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner novellierten Fassung in Kraft. Es legt fest, wie Gebäude künftig mit Wärme und Kälte versorgt werden sollen und welche Anforderungen an Effizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien gelten.
Eng damit verknüpft ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das Kommunen zu einer strategischen Planung ihrer Wärmeversorgung verpflichtet. Gemeinsam bilden beide Gesetze den Rahmen für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045.
Kommunale Wärmeplanung
Jede Kommune muss künftig festlegen, welche Gebiete mit welchem Energieträger versorgt werden sollen – ob Fernwärme, Wärmepumpe, Wasserstoff oder eine Kombination davon. Grundsatz dabei ist immer die Kosteneffizienz. Auf Basis dieser Planung können Gebäudeeigentümer die für sie passende Wärmelösung auswählen.
Was bedeutet das GEG für Sie?
Bis zur Vorlage der kommunalen Wärmeplanung müssen Sie keine überstürzten Entscheidungen treffen: Bestehende Heizungen dürfen vorerst weiterbetrieben werden. Steht jedoch ein Heizungstausch an, sollten Sie die künftigen Anforderungen bereits bei der Planung berücksichtigen. Neben klassischen Technologien kommen etwa Fernwärme, Wärmepumpen oder Hybridlösungen in Betracht.
Förderprogramme von BAFA und KfW können den Umstieg finanziell erleichtern. Den Einstieg bietet der Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Bestand, Neubau oder Förderung – das gilt für Sie:
- Bestandsgebäude: Bestehende Heizungen dürfen zunächst weiterbetrieben werden.
- Neubau: Strengere Vorgaben zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien gelten bereits.
- Förderung: BAFA und KfW unterstützen den Heizungstausch finanziell.
Hinweis
Die Stadt Weißenfels hat als Gemeinde mit weniger als 100.000 Einwohnern Zeit bis zum 30. Juni 2028, um ihre kommunale Wärmeplanung vorzulegen.