Aktuelle Entgelte und Preisblätter

Bei der Gestaltung unserer Netzentgelte legen wir besonderen Wert auf Transparenz, Gleichbehandlung und die Einhaltung der geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Maßgebliche rechtliche Grundlagen bilden insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie die weiteren einschlägigen energiewirtschaftlichen Regelungen.

Mit der Einführung der Anreizregulierung im Jahr 2007 wurde die Systematik zur Ermittlung der Netzentgelte grundlegend verändert. An die Stelle der zuvor überwiegend kostenorientierten Entgeltregulierung trat ein Regulierungssystem, das Anreize für einen effizienten und wirtschaftlichen Netzbetrieb schafft. Die entsprechenden Rahmenbedingungen werden insbesondere durch die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sowie die Festlegungen der zuständigen Regulierungsbehörden bestimmt.

Die Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH überprüft und aktualisiert ihre Netzentgelte unter Berücksichtigung der jeweils geltenden regulatorischen Anforderungen. Die Anpassungen erfolgen grundsätzlich zum 1. Januar eines Kalenderjahres.

Die jeweils gültigen Netzentgelte sowie ergänzende Informationen zu den einzelnen Entgeltbestandteilen können Sie den nachfolgend veröffentlichten Preisblättern entnehmen.
Aktuell gültige Preise

Die SWE veröffentlicht die verbindlichen Netzentgelte gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG unverzüglich nach deren Ermittlung. Die veröffentlichten Entgelte können von zuvor ermittelten vorläufigen Entgelten abweichen.

Vorläufige Preisblätter 2027

Das folgende Preisblatt stellt gemäß § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG die voraussichtlichen Netzentgelte ab dem 01.01.2027 dar. Aufgrund der noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage ist eine Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG für das Jahr 2027 zum Stand 15.10.2026 nicht möglich.
Die Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) behält sich ausdrücklich vor, diese voraussichtlichen Netzentgelte unverzüglich nach Vorliegen aktueller Erkenntnisse entsprechend anzupassen und rechtzeitig vor dem 01.01.2027 bekannt zu geben. Die verbindlichen Netzentgelte des Jahres 2027 können von den voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.

Hinweis:

Die Bundesnetzagentur prüft und genehmigt die Netzentgelte im Rahmen der Anreizregulierung.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.

Gesetzliche Grundlagen

Die Netzentgelte für Strom richten sich nach folgenden gesetzlichen Regelwerken:
  • EnWG – Energiewirtschaftsgesetz
  • StromNEV – Stromnetz­entgelt­verordnung
  • StromNZV – Stromnetz­zugangs­verordnung
  • NAV – Nieder­spannungs­anschluss­verordnung
  • ARegV – Anreizregulierungsverordnung
  • KWKG – Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  • EnFG – Energiefinanzierungsgesetz