Steuerbarkeit gemäß § 14a EnWG
Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine neue gesetzliche Regelung: Netzbetreiber dürfen steuerbare Verbrauchseinrichtungen – darunter Wärmepumpen – bei Engpässen im Netz vorübergehend in ihrer Leistung reduzieren. Dieses Verfahren wird als „Dimmen" bezeichnet.
Für Sie als Wärmepumpenbetreiber bedeutet das konkret:
- Ihre Wärmepumpe wird nicht abgeschaltet, sondern maximal auf 50 % der Nennleistung gedrosselt.
- Die Steuerung erfolgt über eine Steuerbox oder ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), das der Netzbetreiber installiert oder beauftragt.
- Als Ausgleich erhalten Sie Anspruch auf einen reduzierten Netzentgelttarif.