Technische Anschlussbedingungen

TAB

Grundlage für jeden Gasanschluss im Netzgebiet der SWE sind die Technischen Anschlussbedingungen (TAB Gas). Sie legen verbindlich fest, wie Gasanlagen und -installationen ausgeführt sein müssen, damit ein sicherer und normkonformer Anschluss ans Netz möglich ist. Die TAB richten sich an Gasinstallateure, Planungsbüros und Anlagenbetreiber.

Verbindliche Vorgaben für alle Neuanschlüsse und Änderungen von Gasanlagen im Netzgebiet der SWE gelten für Haushalte, Gewerbe und Industrie im Niederdruckbereich.

Die Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen konkretisiert die Anforderungen an Messeinrichtungen im Gasnetz der SWE gilt für alle Messpunkte im Netzgebiet und richtet sich an Installateure und Messstellenbetreiber.

DVGW-Regelwerk Gas

Das DVGW-Regelwerk umfasst technische Normen und Arbeitsblätter für Gasleitungen, Gasgeräte und Gasinstallationen. Es gilt als anerkannte Regel der Technik und ist verbindliche Grundlage für alle Gasinstallationen im Netzgebiet der SWE.

Technische Mindestanforderungen

TMA / TME

Neben den TAB gelten für bestimmte Anlagentypen ergänzende technische Mindestanforderungen. Sie präzisieren, welche Voraussetzungen Anlagen erfüllen müssen, um sicher am Gasnetz der SWE betrieben werden zu können.

Die Technische Mindestanforderungen für den Anschluss von Anlagen an das Gasverteilernetz der SWE sowie für dessen Nutzung richtet sich an alle Anschlussnehmer und Anschlussnutzer.

Die Technische Mindestanforderungen speziell für die Einspeisung von Biogas in das Gasverteilernetz der SWE gilt für Biogasanlagenbetreiber, die ins Netz einspeisen möchten.

Hinweis

Alle genannten Normen gelten in der jeweils aktuellen Fassung. Die SWE kann ergänzende Anforderungen festlegen, sofern dies technisch erforderlich ist.

Bei konkreten Vorhaben wenden Sie sich bitte direkt an unsere Netzabteilung – wir klären die spezifischen Anforderungen für Ihr Projekt.

Weitere geltende Normen und Richtlinien

Neben den SWE-spezifischen Anschlussbedingungen gelten im gesamten Netzgebiet die folgenden bundesweit anerkannten Normen und Regelwerke:

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
    Das EnWG bildet die Basis des deutschen Energierechts. Es verpflichtet Netzbetreiber dazu, Anschlusswillige diskriminierungsfrei an das Netz anzuschließen.
  • Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV):
    Die GasNEV bestimmt, wie die Netzentgelte ermittelt und veröffentlicht werden müssen. Grundlage für die Kalkulation ist die durch die Bundesnetzagentur genehmigte Kostenstruktur.
  • Niederdruckanschlussverordnung (NDAV):
    Die NDAV regelt die technischen und vertraglichen Bedingungen für den Gasanschluss von Haushalten und Kleingewerbe im Niederdruckbereich. Sie definiert unter anderem Rechte und Pflichten von Netzbetreiber und Anschlussnehmer.

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Als Netzbetreiber stellt die SWE den Anschluss ans Gasnetz bereit – welchen Gaslieferanten Sie wählen, entscheiden Sie selbst. Noch keinen Gasvertrag oder auf der Suche nach einem besseren Tarif?

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