Wer ist der Grundversorger für Gas in Weißenfels?

Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass alle drei Jahre ermittelt wird, welches Unternehmen die Grundversorgung in einem Netzgebiet übernimmt (§ 36 Abs. 2 EnWG). Maßgeblich ist, wer im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.

  • Grundversorger (aktuell)
    Stadtwerke Weißenfels GmbH
  • Gültigkeitszeitraum
    1. Januar 2025 – 31. Dezember 2027
  • Feststellungsdatum
    1. Juli 2024

Die Feststellung gilt für das von der SWE betriebene Netz der allgemeinen Versorgung in der Stadt Weißenfels sowie den Ortsteilen Langendorf, Leißling, Borau, Markwerben, Reichardtswerben, Tagewerben, Uichteritz, Burgwerben, Schönburg, Granschütz und Zorbau.

  • Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 wurden als Grundversorger in dem von der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) betriebenen Netz der Allgemeinen Versorgung am 1. Juli 2021 gemäß § 36 Absatz 2 EnWG die Stadtwerke Weißenfels GmbH festgestellt
  • Für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 wurden als Grundversorger in dem von der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (SWE) betriebenen Netz der Allgemeinen Versorgung am 1. Juli 2018 gemäß § 36 Absatz 2 EnWG die Stadtwerke Weißenfels GmbH festgestellt
Karte des Gasnetzgebiets rund um Weißenfels

Grundversorgung Gas

Die Grundversorgung stellt sicher, dass jeder Haushaltskunde mit Gas beliefert wird – auch ohne einen ausdrücklichen Liefervertrag. Sie ist die gesetzlich geregelte Mindestversorgung und greift automatisch, sobald Gas aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnommen wird.

Wann entsteht ein Grundversorgungsvertrag?

Ein Grundversorgungsvertrag kommt ohne gesonderten schriftlichen Abschluss zustande – allein durch die tatsächliche Gasentnahme aus dem Netz.

Der Grundversorger ist nach § 36 EnWG verpflichtet, alle Haushaltskunden im Netzgebiet zu öffentlich bekannt gemachten Preisen und Bedingungen zu beliefern. Die aktuellen Konditionen veröffentlicht die Stadtwerke Weißenfels GmbH auf ihrer Website.

Typische Situationen für einen Grundversorgungsvertrag sind:

Sie beziehen eine neue Wohnung oder ein Haus und haben noch keinen Gasliefervertrag abgeschlossen? Dann werden Sie automatisch vom örtlichen Grundversorger – den Stadtwerken Weißenfels GmbH – zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Gas versorgt.

Ersatzversorgung Gas

Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Übergangsversorgung. Sie setzt ein, wenn ein Letztverbraucher im Niederdrucknetz Gas bezieht, dieser Energiebezug aber keiner Lieferung oder keinem gültigen Liefervertrag zugeordnet werden kann (§ 38 EnWG).

Wann entsteht ein Ersatzversorgungsvertrag?

Im Unterschied zur Grundversorgung tritt die Ersatzversorgung nicht beim erstmaligen Gasbezug ohne Vertrag ein, sondern immer dann, wenn eine bestehende Belieferung wegfällt und noch keine neue Versorgung geregelt ist. Der Vertrag entsteht automatisch – durch die tatsächliche Gasentnahme, ohne dass eine ausdrückliche Erklärung erforderlich wäre.

Die häufigsten Gründe für eine Ersatzversorgung sind:

Ihr bisheriger Gaslieferant stellt den Betrieb ein – etwa durch Insolvenz oder Kündigung. In einem solchen Fall springt der örtliche Grundversorger, die Stadtwerke Weißenfels GmbH, nahtlos ein und sichert Ihre Versorgung ohne Unterbrechung.

Vergleich: 
Grund- und Ersatzversorgung

Wenn Sie innerhalb der drei Monate Ersatzversorgung keinen neuen Liefervertrag abschließen, wechseln Sie gesetzlich vorgeschrieben automatisch in die Grundversorgung der Stadtwerke Weißenfels GmbH.

MerkmalGrundversorgungErsatzversorgung
Rechtsgrundlage§ 36 EnWG, GasGVV§ 38 EnWG, GasGVV
ZweckDauerhafte Versorgung ohne anderen VertragÜberbrückung bei Versorgungslücke
LaufzeitUnbegrenzt, kündbarMaximal 3 Monate
Kündigung14 Tage zum MonatsendeTäglich möglich
PreisstabilitätHöher, da langfristig beschafftKann höher ausfallen (kurzfristige Beschaffung)
Nach Ablauf–Automatischer Wechsel in die Grundversorgung